Unsere Fraktion hat gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen einen Lösungsansatz für die aktuell Kita-Situation gefunden. Gleichzeitig könnte damit ein neues Kinder- und Jugend-zentrum in der Nähe des Sportparks realisiert werden.

Hier alle Infos im Video-Format.

Unseren Antrag im Wortlaut findet ihr hier:

Die Fraktion der SPD Nauheim stellt zur nächsten Gemeindevertreterrunde mit Vorberatung im SKSI, BPU und HFA folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen:

Für die Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Kinder- und Jugendzentrums auf dem Gelände der ehemaligen „Sandhasen“ Am Sportfeld sollen die planungsrechtlichen sowie gleichzeitig die baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen geschaffen werden.                       
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll daher der (ggf.) vorhabenbezogene Bebauungsplan „KITA Sandhasen“ aufgestellt werden. Damit einhergehend sollen zur Schaffung von Reserven für möglicherweise künftige Erweiterungen (z.B. Anbauten) oder auch notwendige Nebenanlagen die Baumöglichkeiten auf der Gemeinbedarfsfläche zukunftsgerecht erweitert werden. Angemessene Außenflächen sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten als Spielfläche zur Verfügung zu stellen.                                                                   
Die Kindertagesstätte soll mindestens 2-gruppig errichtet werden. Das Obergeschoss sowie das Außengelände sollen so geplant werden, dass der Antrag 216/2021 (Link) weiterhin Berücksichtigung für dieses Gebäude findet. Die Ausführung kann als Neubau in Modul- oder Massiv-Bauweise erfolgen, auf jeden Fall aber in nachhaltiger Bauweise, ökologisch und energieeffizient (ggf. kann auch eine spätere Nachnutzung mit eingeplant werden). Darüber hinaus ist eine barrierefreie Nutzung der Räumlichkeiten, auch konzeptionell, zu berücksichtigen.                                                            
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte soll in kommunaler Hand sein. Zur Anschub-Finanzierung des Projektes sollen die unter Investitionsnummer I88002003 eingestellten € 750.000,00 verwendet werden. Durch die Gemeindeverwaltung ist zu prüfen, inwieweit für dieses Projekt zusätzliche Fördergelder akquiriert werden können.                                                             
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit allen notwendigen Planungen umgehend zu beginnen, damit die erforderlichen Mittelbereitstellungen, Genehmigungen und Vergaben schnellst möglich realisiert werden können.

Warum wir das fordern?

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Gesamtplanungsverantwortung nach dem SGB VIII

und als Adressat des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuungsplätze für die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze zu sorgen. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundstücksverfügbarkeit kurzfristig gegeben sein muss, da aufgrund des hohen Bedarfs jetzt schon und auch für das kommenden Kindergartenjahr absehbar eine bis an die Grenze der Betriebserlaubnis reichende Überbelegung in vorhandenen Kindertagesstätten besteht

und das Provisorium nur zeitlich befristet aufrechterhalten werden kann und weitere Bedarfe zeitnah abzudecken sind.                                                                                                                  
Das Projektgrundstück ist durch seine Lage an der Straße „Am Sportfeldverkehrlich und hinsichtlich der Ver-und Entsorgung voll erschlossen. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarkeit von Flächen, die der Nachverdichtung oder Innenentwicklung kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.
Das Grundstück ist in Gemeindebesitz und sofort verfügbar. Das Grundstück liegt zentral am Sportplatz. Es wird eine Inanspruchnahme von Flächen innerhalb eines Naturschutzgebietes vermieden.