Gemeinsam mit allen anderen Fraktionen der Gemeindevertretung (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) haben wir einen Antrag zum Krieg in der Ukraine gestellt. Darin betonen wir die Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten in der Gemeinde Nauheim. Außerdem fordern wir die solidarische Verteilung der Geflüchteten auf allen Ebenen – in der Bundesrepublik Deutschland und EU-weit 

Den Antrag im Wortlaut findet ihr hier:

Alle Fraktionen der Gemeindevertretung stellen zur Gemeindevertretersitzung am 07. April 2022 folgenden gemeinsamen Antrag:

 

Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, gegenüber Land und Bund zu betonen, dass die Gemeinde Nauheim bereit ist, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, die vor Krieg und Verfolgung in ihrem Heimatland fliehen. Diese Bereitschaft geht auch über die nach dem Königsteiner Schlüssel zugeordnete Zahl Geflüchteter Menschen hinaus. Zugleich fordert die Gemeinde Nauheim, die solidarische Verteilung der Geflüchteten auf allen Ebenen sicherzustellen
dies gilt für die Mitgliedsstaaten der EU wie für die Bundesländer in Deutschland und auch für die Kreise und Kommunen innerhalb der Bundesländer. Das in Deutschland bewährte System der Kontingentierung soll dazu in gleicher Weise auch in Europa etabliert werden.

Warum setzen wir uns dafür ein?

Der militärische Angriff auf die Ukraine durch die Streitkräfte der Russischen Föderation stellt einen eklatanten Bruch mit den elementarsten Regeln der internationalen Ordnung und des Völkerrechts dar. Die Entscheidung der russischen Regierung für einen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat ist durch nichts gerechtfertigt. Viele Menschen werden als Konsequenz dieses Angriffskrieges ihre Sicherheit, ihre Heimat oder sogar ihr Leben verlieren.
Die Menschen in der Ukraine, die bis vor kurzem noch die Hoffnung auf ein Recht auf demokratische Selbstbestimmung und ein Recht auf Frieden hatten, müssen nun ihre Heimat verlassen und fliehen vor einem völkerrechtswidrigen Krieg. Die Gemeinde Nauheim hat sich bereits im Jahr 2021 dem „Bündnis Sicherer Häfen“ angeschlossen. Dieser Verpflichtung muss die Gemeinde auch in dieser besonderen Situation nachkommen.
Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriff auf die Ukraine hat die Russische Föderation u.a.Artikel 2, Punkte 3 und 4 der Charta der Vereinten Nationen verletzt. Dort heißt es:                   
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.                      
Dieser Bruch mit dem Völkerrecht und der internationalen Ordnung hebt den schon lange
schwelenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine noch einmal auf eine neue Ebene.
Nach der Annexion der Halbinsel Krim und der Unterstützung der Separatismusbewegung in der
Ostukraine hat der russische Präsident inzwischen offen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine in Frage gestellt. Die seit dem 24. Februar stattfindenden Kampfhandlungen werden voraussichtlich dazu beitragen, dass eine große Anzahl Menschen die Flucht aus den umkämpften Gebieten in der Ukraine antritt.
Die UN-Flüchtlingsorganisation geht zum aktuellen Zeitpunkt von bis zu 4 Millionen flüchtenden Menschen aus. Es ist die politische und humanitäre Verantwortung aller Staaten diesen Menschen in ihrer humanitären Notlage zu helfen. Mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine kann die Gemeinde Nauheim ihren Teil dazu beitragen, die Situation der ukrainischen Geflüchteten in diesenschweren Zeiten so erträglich wie möglich zu machen.