Die Corona-Pandemie hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf unser tägliches Leben, denen wir uns verantwortungsvoll stellen, sondern auch Auswirkungen auf alle selbständigen Nauheimer Unternehmer*innen und Gewerbetreibenden.

Gerne möchten wir als SPD Nauheim hilfreiche Informationen und Ansprechpartner für Selbständige und Gewerbetreibende zur Verfügung stellen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an uns.

Finanzielle Soforthilfen / Schnellkredite für…

Alle im Folgenden aufgelisteten Unternehmensformen finden die Informationen zum Kurzarbeitergeld unter folgender Website:

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

1. Soloselbständige

Solo-Selbstständige können die Soforthilfe in Höhe von maximal 10.000 EUR als Einmalzahlung für drei Monate, für die betrieblichen Kosten, bis spätestens 31.05.2020 per Online-Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe beantragen. Das Unternehmen muss hauptberuflich betrieben werden und muss vor dem 31.12.2019 gegründet worden sein.

Es muss nicht auf private Eigenmittel zurückgegriffen werden, bevor die Soforthilfe in Anspruch genommen werden kann. Wird zusätzlich Hilfe bei den Kosten der Lebenshaltung benötigt, kann die Grundsicherung beim jeweiligen Jobcenter beantragt werden; die Voraussetzungen hierfür sind erheblich erleichtert worden. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen derzeit weder ihr Vermögen offenlegen noch antasten. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate, die Grundsicherung kann neben der Soforthilfe bezogen werden.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung finden Sie unter nachstehendem Link https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Soloselbständige können auch über das Programm Hessen-Mikroliquidität ein Darlehen in Höhe von 3.000€ bis 35.000€ bei der WI-Bank aufnehmen. Bei einer siebenjährigen Laufzeit ist man zwei Jahre von der Tilgung befreit.

https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe/antrag-stellen-so-funktionierts

2. Kleinstunternehmen bis 5 Mitarbeiter*innen

Kleinstunternehmen bis zu fünf Mitarbeiter*innen können eine Förderung als einmalige nicht rückzahlbare Zahlung    aus Bundes- und Landesmitteln gewährt werden. Diese beträgt bis zu 10.000€ als Einmalzahlung für drei Monate. Die Anträge müssen bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/richtlinie_soforthilfe_corona_in_hessen.pdf

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe/antrag-stellen-so-funktionierts

Kleinstunternehmen können außerdem über das Programm Hessen-Mikroliquidität ein Darlehen in Höhe von 3.000€ bis 35.000€ bei der WI-Bank aufnehmen. Bei einer siebenjährigen Laufzeit ist man zwei Jahre von der Tilgung befreit.

https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen über die Hausbank Nachrangdarlehen von bis zu 200.000€ zu erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei.

https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692

3. Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter*innen

Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter*innen können eine Förderung als einmalige nicht rückzahlbare Zahlung aus Bundes- und Landesmitteln gewährt werden. Diese beträgt bis zu 20.000€ als Einmalzahlung für drei Monate. Die Anträge müssen bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/richtlinie_soforthilfe_corona_in_hessen.pdf

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe/antrag-stellen-so-funktionierts

Kleinunternehmen können außerdem über das Programm Hessen-Mikroliquidität ein Darlehen in Höhe von 3.000€ bis 35.000€ bei der WI-Bank aufnehmen. Bei einer siebenjährigen Laufzeit ist man zwei Jahre von der Tilgung befreit.

https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen über die Hausbank Nachrangdarlehen von bis zu 200.000€ zu erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei.

https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692

4. Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen

Kleinunternehmen bis zu 50 Mitarbeiter*innen können eine Förderung als einmalige nicht rückzahlbare Zahlung    aus Bundes- und Landesmitteln gewährt werden. Diese beträgt bis zu 30.000€ als Einmalzahlung für drei Monate. Die Anträge müssen bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/richtlinie_soforthilfe_corona_in_hessen.pdf

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe/antrag-stellen-so-funktionierts

Kleinunternehmen können außerdem über das Programm Hessen-Mikroliquidität ein Darlehen in Höhe von 3.000€ bis 35.000€ bei der WI-Bank aufnehmen. Bei einer siebenjährigen Laufzeit ist man zwei Jahre von der Tilgung befreit.

https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen über die Hausbank Nachrangdarlehen von bis zu 200.000€ zu erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei.

https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Dieser wird zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dadurch wird die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten, deutlich erhöht. Unternehmen zwischen elf und 50 Mitarbeiter*innen erhalten bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 (max. 500.000€). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre zu einem Zinssatz von 3,00 % p.a.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

5. Mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen

Für Mittlere Unternehmen besteht die Möglichkeit im Programm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen über die Hausbank Nachrangdarlehen von bis zu 200.000€ zu erhalten. Dabei sind zwei Jahre tilgungsfrei.

https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Dieser wird zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dadurch wird die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten, deutlich erhöht. Unternehmen zwischen elf und 50 Mitarbeiter*innen erhalten bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 (max. 800.000€). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre zu einem Zinssatz von 3,00 % p.a.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Übersicht: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Website

https://www.darmstadt.ihk.de/