Wie alle Gebührensatzungen war auch die Entwässerungssatzung den aktuellen Gegebenheiten und kostendeckend zu gestalten. Neben den tatsächlich einfließenden Kosten für die Gebührenregelung entstand in der parlamentarischen Diskussion über die kalkulatorischen Zinsen.
Während die Vorlage durch das beauftragte Büro von 4,5% kalkulatorischen Zinsen ausgegangen ist, ist der tatsächliche Zinssatz aktuell deutlich niedriger. Eine Reduzierung des Zinssatzes bedeutet niedrigere Gebühren und eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
In der Diskussion griff spontan die FLN ein und stellte den Antrag, den Zinssatz auf 3,0% zu senken. In der weiteren Diskussion stellte sich aber heraus, dass der Zinssatz auf 2,5% gesenkt werden könne, ohne eine deckende Gebührenordnung zu gefährden, aber die Bürger weiter zu entlasten. Unterstützt von der SPD stellten die Grünen einen entsprechenden Antrag.
Leider ging es im Folgenden nicht mehr darum, im Sinne der Bürger zu handeln. Vielmehr ging es nur noch darum, welcher Antrag zur Abstimmung kommen könnte. Seitens der FLN sollte der weiterführende Antrag verhindert werden.
Letztendlich kamen beide Anträge zur Abstimmung, bei dem sich der FLN Antrag mit Zustimmung der CDU durchgesetzt hat und so der Bürger stärker belastet wird, als es tatsächlich nötig ist.